Bürgschaften
Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürger gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten einzustehen.
In der Regel handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Schuldners absichert. Damit aber hat eine Bürgschaft direkte Auswirkungen auf die Kreditlinie eines Unternehmens. GBH Kredit entwickelt für Sie alternative Lösungen, wie Sie in Kooperation, aber ohne Inanspruchnahme Ihrer Hausbank zu einer geeigneten Bürgschaft kommen - und damit neue Spielräume für Ihren Kontokorrentbereich gewinnen.
Nachfolgend eine Auswahl möglicher Bürgschaftsarten:
• Anzahlungsbürgschaft
• Vertragserfüllungsbürgschaft
• Gewährleistungsbürgschaft
• Mineralölbürgschaft
• Zollbürgschaft
• Mietkaution für Gewerbeobjekte
• Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz
• Bürgschaft zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB
• Bürgschaft zur Absicherung von z.B. Warenlieferungen / Tankkartenforderungen / Mitarbeiterbeteiligungen